Der Nationalrat hat heute die Einführung der Aktivpension beschlossen. Der Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) wertet den Beschluss als wichtigen Schritt zur Stärkung des Arbeitsmarkts und als Erfolg einer zentralen Forderung, die der Wirtschaftsbund bereits im Wahlprogramm verankert und auch im Wirtschaftsparlament Niederösterreich eingebracht hatte.
„Mit dem heutigen Beschluss macht der Nationalrat eine langjährige Forderung des Wirtschaftsbundes Niederösterreich zur Realität. Diese Forderung haben wir als WBNÖ seit Längerem klar vertreten“, betont WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker und hält fest: „Wer im Pensionsalter weiterarbeiten will, wird künftig spürbar entlastet – das ist ein wichtiges Signal an unsere erfahrenen Fachkräfte und an unsere Betriebe, die auf sie angewiesen sind.“
Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus betont: „Die Aktivpension sorgt dafür, dass sich längeres Arbeiten ab sofort auch finanziell auszahlt. Das ist ein Gewinn für die Betroffenen und für den gesamten Wirtschaftsstandort Niederösterreich. Jetzt kommt es darauf an, dass die Umsetzung rasch und unbürokratisch erfolgt.“

Bildtext: (v. l.) Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus und WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker begrüßen den Beschluss zur Einführung der Aktivpension.
Copyright: WBNÖ/Monihart
Die Aktivpension setzt gezielt Anreize, um erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Vorgesehen sind unter anderem:
- Steuerlicher Freibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich bzw. 15.000 Euro jährlich für Erwerbstätige im Pensionsalter
- Wegfall des Dienstnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung (10,25 Prozent)
- Entfall der Höherversicherung und damit sofortige finanzielle Entlastung
- Entlastungen gelten auch für Selbstständige
- Voraussetzung: mindestens 40 Versicherungsjahre, für Frauen gilt eine Einschleifregelung bis 2033, beginnend bei 34 Jahren
Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Aktuell arbeiten rund 150.000 Menschen in Österreich über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es wichtig, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsmarkt zu halten. Die gesetzliche Umsetzung ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen.
Die Aktivpension ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets mit insgesamt 16 Novellen, das auch Neuerungen bei der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. Der Sozialausschuss des Nationalrats hatte das Paket bereits mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS auf den Weg gebracht, ehe es nun im Plenum beschlossen wurde. Nach der noch ausständigen Behandlung im Bundesrat soll die steuerliche Entlastung wie vorgesehen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Für den Wirtschaftsbund Niederösterreich ist nun entscheidend, dass die Maßnahme rasch und ohne zusätzliche bürokratische Hürden umgesetzt wird. Die Aktivpension ist ein wichtiger Schritt, gleichzeitig braucht es weiterhin Lösungen, um den Arbeitsmarkt langfristig zu stärken und die Betriebe zu unterstützen.
