Endlich Rechtssicherheit und damit Planbarkeit für die Betriebe geschaffen.
„Die noch ausstehende Genehmigung des Energiekostenzuschuss II (EKZ II) durch die Europäische Kommission war noch ein großer Unsicherheitsfaktor. Die Erleichterung ist daher groß, dass nun endlich Rechtssicherheit für die Betriebe geschaffen wurde“, begrüßt WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker die heute durch die EU-Kommission erteilte Zustimmung zum EKZ II und ergänzt: „Das Jahresende naht bereits in großen Schritten. Das macht die zeitgerechte Umsetzung zu einer großen Herausforderung für die Betriebe, die Steuerberater und die abwickelnde Förderbank AWS. Es müssen nun alle an einem Strang ziehen, um eine möglichst unkomplizierte und rasche Auszahlung der Energiehilfe sicherzustellen.“
Auch WBNÖ Direktor Harald Servus begrüßt die Genehmigung des EKZ II, merkt aber kritisch an: „Mit einer rascheren Einigung auf nationaler Ebene hätte man den Unternehmerinnen und Unternehmern so manche schlaflose Nacht ersparen können.“ Letztlich schade die so erzeugte Unsicherheit dem gesamten Wirtschaftsstandort, dass gefährde auch Arbeitsplätze. „Wir sind dennoch froh, dass die lang versprochene Unterstützung – spät aber doch – jetzt ausgezahlt werden kann und die Betriebe damit Planungssicherheit erhalten,“ so Servus abschließend.
Der Energiekostenzuschuss II kann noch bis 7. Dezember bei der AWS unter www.aws.at beantragt werden. Im Vorfeld war hierfür eine Voranmeldung notwendig.
Beitragsbild (v.r.): WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker und WBNÖ Direktor Harald Servus begrüßen die geschaffene Rechtssicherheit beim Energiekostenzuschuss II.