Seit Jänner 2019 in Kraft ist die gestärkte Unschuldsvermutung im Verwaltungsstrafrecht. Die grundsätzlich geltende Verschuldensvermutung gilt dann nicht mehr, wenn eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von über 50.000 Euro bedroht ist. Das stärkt die Position der Unternehmen, da in diesen Fällen die Behörde den Nachweis eines schuldhaften strafbaren Verhaltens erbringen muss. Insbesondere soll es ausreichend sein, wenn ein entsprechendes internes Kontrollsystem aufgebaut wurde.
Schluss mit dem NÖ Interessentenbeitrag: WBNÖ erfolgreich mit Forderung
Der Wirtschaftsbund Niederösterreich erzielte einen großen Erfolg für die heimischen Betriebe. Mit Beschluss durch den NÖ Landtag wird der Interessentenbeitrag ab 2024 endgültig abgeschafft und damit eine wichtige Forderung des NÖ Wirtschaftsbundes umgesetzt. Im Jahr...