Der Wirtschaftsbund hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich für die Verbesserung der sozialen Absicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern eingesetzt. Zu den wichtigsten Erfolgen zählen dabei die Einführung des Krankengeldes für Selbständige, die nahezu Verdoppelung des Wochengeldes, mehr Absicherung in der Kleinkindphase, erhöhte Flexibilität bei Nachzahlungen an die SVS und die SVS-Überbrückungshilfe.
Die Maßnahmen in Detail:
- Krankengeld für Selbständige: Nach sechs Wochen im Krankenstand gibt es endlich auch für Selbständige Krankengeld.
- Höheres Wochengeld für Selbständige: Das Wochengeld für Selbständige wurde von täglich ca. 27 Euro auf 50 Euro nahezu verdoppelt. Während des Bezugs müssen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
- Mehr Sicherheit in der Kleinkindphase: Man darf neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen und muss in dieser Zeit auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
- Entlastung im dritten Jahr nach Gründung: In den ersten drei Jahren nach der Gründung zahlen Unternehmer verringerte Beiträge zur Sozialversicherung. Nachzahlungen an die SVS, die im dritten Jahr fällig würden, sind nun auf Antrag zinsenfrei auf drei Jahre – in zwölf Teilbeträgen – möglich.
- Überbrückungshilfe: Damit Mindestbeitragsgrundlagen aufgrund zu geringer Einkünfte nicht zum Problem werden, bringt der SVS-Überbrückungshilfefonds für EPU und KMU Zuschüsse zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen.