Die Schwellenwerteverordnung erlaubt es, dass öffentliche Auftraggeber an Unternehmen bis zu 100.000 Euro netto direkt vergeben dürfen. Im Baubereich sind damit im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung Direktvergaben bis 1 Mio. Euro netto möglich. Die Schwellenwerteverordnung ist damit ein wichtiges Instrument zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Insbesondere die vielen kleinen und mittleren Betriebe profitieren, wenn der hohe bürokratische Aufwand eines Vergabeverfahrens entfällt.
Die Schwellenwerteverordnung, die Direktvergaben von öffentlichen Auftraggebern an Unternehmen regelt, war bis 30.6.2023 befristet und wurde auf Druck des NÖ Wirtschaftsbundes bis Ende des Jahres 2023 verlängert. Der Wirtschaftsbund setzt sich weiter vehement für eine dauerhafte Verlängerung der Verordnung und eine automatische Valorisierung der Schellenwerte ein.