Die Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2020 sorgt dafür, dass die Attraktivität der Lehre weiter erhöht und noch besser an die aktuellen Lebensrealitäten angepasst wird.
Die wesentlichen Verbesserungen:
- Einführung von systematischen Lehrberufsanalysen alle fünf Jahre: Dadurch werden die Ausbildungsinhalte laufend weiterentwickelt und die Lehrberufe um neue Berufsbilder erweitert.
- Schaffung der Möglichkeit einer Lehre mit reduzierter täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit für bestimmte Fälle (Kinderbetreuung, gesundheitliche Gründe).
- Neue zeitgemäße Bezeichnungen: „Lehrlingseinkommen“ und „Beschäftigung“ ersetzen die Begriffe „Lehrlingsentschädigung“ und „Verwendung“
- Mehr Spielraum bei den verpflichtenden Schulzeitanrechnungen auf eine Lehre. Einvernehmlich kann die Anrechnung um bis zu ein Jahr reduziert werden.
- Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wurden Maßnahmen zur proaktiven Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis ergänzt – zum Beispiel Praktika in Betrieben.