Grundsatz „Beraten statt Strafen“ gesetzlich verankert

Grundsatz „Beraten statt Strafen“ gesetzlich verankert

Der Grundsatz „Beraten statt strafen“ wurde 2019 im Verwaltungsstrafrecht gesetzlich verankert und damit eine langjährige Forderung des Wirtschaftsbundes umgesetzt. Seit Jänner 2019 werden durch diese Regelung Beschuldigte bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen zunächst von der Behörde beraten. Der Wirtschaftsbund kämpft weiterhin für einen Ausbau dieses Grundsatzes und eine effektive Umsetzung in den einzelnen Materiengesetzen (Lohn- und Sozialdumping-Betrugsbekämpfungsgesetz, Öffnungszeitengesetz, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz etc.).

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