Der Grundsatz „Beraten statt strafen“ wurde 2019 im Verwaltungsstrafrecht gesetzlich verankert und damit eine langjährige Forderung des Wirtschaftsbundes umgesetzt. Seit Jänner 2019 werden durch diese Regelung Beschuldigte bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen zunächst von der Behörde beraten. Der Wirtschaftsbund kämpft weiterhin für einen Ausbau dieses Grundsatzes und eine effektive Umsetzung in den einzelnen Materiengesetzen (Lohn- und Sozialdumping-Betrugsbekämpfungsgesetz, Öffnungszeitengesetz, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz etc.).
Schluss mit dem NÖ Interessentenbeitrag: WBNÖ erfolgreich mit Forderung
Der Wirtschaftsbund Niederösterreich erzielte einen großen Erfolg für die heimischen Betriebe. Mit Beschluss durch den NÖ Landtag wird der Interessentenbeitrag ab 2024 endgültig abgeschafft und damit eine wichtige Forderung des NÖ Wirtschaftsbundes umgesetzt. Im Jahr...