Mit der seit 1. September 2018 gültigen Novelle des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes wurde eine wesentliche Flexibilisierung der Arbeitszeit erreicht. Kernstück der neuen Regelung ist die Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag sowie auf 60 Stunden pro Woche. Dadurch wurde erreicht, dass in gelegentlichen Phasen höherer Arbeitsauslastung an einzelnen Tagen bis zu maximal 12 Stunden gearbeitet werden kann. Das schafft mehr Flexibilität für die Unternehmen und für die MitarbeiterInnen und bedeutet eine Anpassung des Arbeitszeitrechts an die veränderte Realität des Wirtschaftens und Arbeitens.
An den Regelungen, wie geleistete Arbeitszeiten zu bezahlen sind, änderte sich mit der Neuregelung nichts. Die Normalarbeitszeit beträgt weiterhin 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, sodass darüber hinaus geleistet Stunden weiterhin als Überstunden abzugelten sind.
Der Wirtschaftsbund Niederösterreich setzte sich sehr lange und intensiv für diese Veränderungen im Arbeitszeitrecht ein. Ab 2016 hat der NÖ Wirtschaftsbund, etwa mit einer groß angelegten Kampagne unter dem Titel „Zeit wird’s“ alles daran gesetzt, auch in der breiten Bevölkerung Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Die Vertreter des NÖ Wirtschaftsbundes haben außerdem im niederösterreichischen Wirtschaftsparlament 2017 und im NÖ Landtag Resolutionen an die Entscheidungsträger im Bund eingebracht, um diese zur Umsetzung der Arbeitszeitflexibilisierung aufzufordern.