Gerade in wirtschaftlich fordernden Zeiten ist es wichtig, dass Unternehmen rasch und unbürokratisch zu öffentlichen Aufträgen kommen. Die sogenannte Schwellenwerte-Verordnung regelt die Vergabe von öffentlichen Auftraggebern. Mit der neuerlichen Verlängerung der Verordnung gleich um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2022, können Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro weiterhin direkt an geeignete, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Im Baubereich können in den sogenannten nicht-offenen Verfahren, Aufträge in einer Höhe von bis zu einer Million Euro ohne langwieriges Verfahren vergeben werden. Ohne die neuerlich umgesetzten Verlängerungen wäre es zu einer Reduktion der Schwellenwerte von 100.000 Euro auf 50.000 Euro bzw. von 1 Mio. Euro auf 300.000 Euro gekommen.
Erstmals hat der Wirtschaftsbund im Jahr 2009 die erleichterte Vergabe im Rahmen der Schwellenwerteverordnung durchgesetzt und konnte seitdem Jahr für Jahr eine Erneuerung erreichen.