„Unternehmen haben derzeit genug andere akute Themen, um die sie sich kümmern müssen“, begrüßt NÖ Wirtschaftsbund Direktor Harald Servus die Verschiebung der Angleichung von Arbeitern und Angestellten.
Die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten, die bereits beschlossen war und ursprünglich mit 1.1.2021 in Kraft treten hätte sollen, wurde durch den Nationalrat auf 1.7.2021 verschoben. „Es freut uns, dass unsere Forderung nach einer Verschiebung der Reform gehört und im konstruktiven Dialog im Parlament umgesetzt wurde“, begrüßt Wirtschaftsbund NÖ Direktor Harald Servus die beschlossenen Verschiebung.
„Veränderungen im Arbeitsrecht werfen bei den Unternehmerinnen und Unternehmern immer Fragen auf und erfordern eine gewisse Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben in der derzeitigen Situation aber schon genug andere Herausforderungen, um die sie sich kümmern müssen“, so Harald Servus über die Hintergründe der Verschiebung bei den neuen Kündigungsfristen. „Damit wird ein drängendes Thema von der To-Do-Liste der Unternehmerinnen und Unternehmer genommen und sie können sich darauf konzentrieren, ihren Betrieb durch die Corona-Krise zu steuern.“
„Ein herzlicher Dank geht auch an die Sozialpartner, die in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase großes Verständnis für die vielen Herausforderungen in den Unternehmen zeigen“, so WBNÖ Direktor Harald Servus. „Die gewonnene Zeit gilt es jetzt zu nutzen, um auf Sozialpartnerebene verträgliche Lösungen für die Angleichung von Arbeitern und Angestellten zu erarbeiten und die Kündigungsfristen so zu gestalten, dass sie sich mit der Praxis in den Betrieben vereinbaren lassen.“