„Die weiteren Lockerungen sind richtig und wichtig, um den Betrieben ein wirtschaftliches Arbeiten zu erleichtern“, begrüßt WBNÖ Direktor Harald Servus die Öffnungsschritte.
„Die Freude bei den Betrieben im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Freizeit, Kultur und Sport über die Öffnungen mit 19. Mai war groß“, so WBNÖ Direktor Harald Servus zur Stimmung in der Wirtschaft. „Dennoch sind die Unternehmen aufgrund der derzeitigen Schutzmaßnahmen noch weit entfernt von einem Normalbetrieb.“ Daher wäre es für die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer derzeit noch nicht möglich, die Betriebe auch wirtschaftlich erfolgreich zu führen – trotz der Öffnungen. „Mit den weiteren Lockerungen bekommen die Betriebe wieder mehr Spielraum und können ihre Kapazitäten weiter erhöhen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.“
Insbesondere begrüßt der NÖ Wirtschaftsbund die Senkung von 20 auf 10 m² pro Kunde im Handel sowie in Freizeit- und Sportbetrieben, die Ausweitung der maximalen Tischbelegung und die Reduktion der Mindestabstände in der Gastronomie sowie die neue Sperrstunde bis Mitternacht: „Besonders für kleine Betriebe bringen diese neuen Regelungen wesentliche Verbesserungen und erlauben es ab dem 10. Juni wieder mehr Kunden in den Geschäften zu bedienen und mehr Gäste zu bewirten, als das derzeit der Fall ist“, so Harald Servus. „Damit rücken wir wieder einen weiteren Schritt in Richtung Normalität.“ Ebenso brächten die Ankündigungen für weitere Lockerungen ab 1. Juli, wie die Möglichkeit Hochzeiten wieder abhalten zu können, eine wichtige Perspektive und erleichtern die Planungen für die Betriebe und die Bevölkerung.
Wirtschaftsbund NÖ Direktor Harald Servus richtet auch noch einen Appell an die Bevölkerung: „Nutzen Sie das Angebot der Betriebe, die jetzt endlich wieder geöffnet haben. Es liegt an uns allen, unsere Gasthäuser, Hotels und Freizeitbetriebe wieder mit Leben zu füllen und so den Neustart der Unternehmen zu ermöglichen.“
Die Lockerungen auf einen Blick
AB 10. JUNI
GASTRONOMIE
- Sperrstunde bis 24h
- Innenbereich: max. 8 Personen pro Tisch (plus Kinder)
- Außenbereich: max. 16 Personen pro Tisch (plus Kinder)
- 1 Meter Abstandsregelung zwischen Personengruppen
- 3-G-Regel bleibt bestehen
KULTUR & VERANSTALTUNGEN
- Outdoor: max. 3.000 Personen; Indoor: max. 1.500 Personen
- Auslastung: höchstens 75 Prozent der Sitzplätze
HANDEL, FREIZEIT- & SPORTBETRIEBE
- 10m² pro Gast bzw. Kunde
TOURISMUS
- Reisebusse mit 100% Kapazität bei Einhaltung der 3-G-Regel
- Maske bei Fahrgemeinschaft >8 Personen (analog Kontaktbeschränkung)
- Einreise nur getestet, genesen oder geimpft
- Quarantäne-Pflicht analog RKI-Liste
- Pre-Travel-Clearance nur mehr bei Hochinzidenz- und Virus-Varianten-Gebieten, bei der Einreise ohne 3G
MASKENPFLICHT
- FFP2-Masken
- In Innenräumen verpflichtend
- Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht
AB 1. JULI
- 3-G-Regel bleibt weiterhin aufrecht
- Testpflicht ab 12 Jahren (all jene, die sich impfen lassen können)
- Maskenpflicht in Innenräumen dort, wo kein 3-G (Öffis, Supermarkt, etc.)
- Gastronomie:
- keine Einschränkungen mehr
- Nachtgastronomie im Laufe des Sommers wieder möglich
- Veranstaltungen:
- keine Beschränkungen mehr (auch was Gastronomie betrifft)
- Anzeigepflicht ab 100
- Bewilligungspflicht ab 500
Zusammenfassung der Lockerungen ohne Gewähr.