Bundesregierung und Sozialpartner stellen „Corona-Krisenfonds“ für die Wirtschaft bereit. Die Mittel sollen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, dem Beleben des Arbeitsmarktes, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sowie zur Abfederung von Einnahmeausfällen eingesetzt werden.
WBNÖ-Obmann und designierter WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker: „Der Krisenbewältigungsfonds der Regierung hilft beim Erhalt der Liquidität, bei der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Unterstützung bei Härtefällen. Wichtig ist es nun, dass die bereitgestellten Mittel zielgerecht und schnell heimischen Betrieben zur Verfügung gestellt werden.“
Für die Kurzarbeit werden 400 Millionen Euro bereitgestellt und damit weit mehr finanzielle Mittel als im Krisenjahr 2009. Eine weitere Erneuerung ist unter anderem, dass die Arbeitszeit bis zur Gänze reduziert werden kann. Zudem sollen Verfahrensbeschleunigungen bei Kurzarbeit dazu beitragen, Unternehmen schneller zu entlasten.
„Das neue Kurzarbeitszeitmodell unterstützt dabei, Arbeitsplätze zu sichern und unsere Unternehmer in dieser schwierigen Phase bestmöglich zu unterstützen“, so WBNÖ-Direktor Harald Servus. „Es ist wichtig, dass die Arbeitskräfte in ihren Unternehmen bleiben und auch nach der Krise weiterarbeiten können. Besonders Klein- und Mittelbetriebe brauchen unsere Unterstützung, denn sie sind unser wirtschaftliches Rückgrat.“
Für EPUs und Familienbetriebe werden zudem zwei eigene Härtefonds zur Verfügung gestellt. Für die Kinderbetreuung gilt folgende Regelung: Wenn der Arbeitgeber den Eltern zur Kinderbetreuung frei gibt, übernimmt der Staat ein Drittel der Kosten des Sonderbetreuungsentgelts.
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Foto: WBNÖ/Antal