Der Wegfall der 15-Warengruppen-Regelung hätte bedeutet, dass auf Kassenbelegen Sammelbegriffe wie „Getränk“ oder „Obst“ nicht mehr erlaubt gewesen wären. Das hätte für alle Händler zwingend Scannerkassen bzw. elektronische Warenwirtschaftssysteme erfordert.
WBNÖ-Ecker/Servus: „Wir haben die Verlängerung um fünf Jahre bis 31. Dezember 2025 erreicht – das Zusammenfassen von Warengruppen und Kassenbons ist damit weiter möglich.“
Eine Vielzahl von kleinen Betrieben hat trotz relativ umfangreichem Sortiment kein Warenwirtschaftssystem. Für diese Betriebe gelten erleichterte Vorschriften für die Bezeichnung der Ware auf Beleg und Rechnung, eine Gliederung in 15 Warengruppen ist ausreichend. Allerdings war diese Erleichterung befristet bis zum 31.12.2020.
Wirtschaftsbund NÖ-Obmann Wolfgang Ecker sagt: „Kleinere Betriebe und Fachhändler profitieren von der Regelung und hätten viel Geld für Investitionen in neue Kassensysteme in die Hand nehmen müssen. Das haben wir verhindert.“ Die Gliederung der Sortimentsbezeichnung in 15 Warengruppen sei in aller Regel ausreichend, um betriebliche und private Anschaffung voneinander abzugrenzen.
Wirtschaftsbund-Direktor Harald Servus begrüßt die Regelung: „Wir haben die praxisgerechte Erleichterung bei der Registrierkassenpflicht im Wirtschaftsparlament gefordert. Jetzt wird sie umgesetzt. Das bedeutet Planungssicherheit für unsere Betriebe. Wir konnten den großen Zusatzaufwand für Handelsbetriebe abwehren.“
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