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Steuerreform stärkt den Standort durch Entlastung, Investitionsanreize und Klimaschutz mit Hausverstand

© Foto: Wirtschaftsbund Niederösterreich

Steuerreform stärkt den Standort durch Entlastung, Investitionsanreize und Klimaschutz mit Hausverstand

Der NÖ Wirtschaftsbund begrüßt die von der Bundesregierung präsentierte ökosoziale Steuerreform. „Entlastung, Investitionsanreize und Ökologisierung mit Hausverstand sind der richtige Weg, um den wirtschaftlichen Aufschwung weiter voranzutreiben“, betonen WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker und Direktor Harald Servus.


„Vor dem Hintergrund der größten Wirtschaftskrise nach dem zweiten Weltkrieg, müssen wir alles tun, um die Unternehmen weiter zu entlasten und den wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. Das von der Bundesregierung vorgestellte Bündel an Maßnahmen setzt dabei die richtigen Akzente“, sagt WBNÖ-Landesobmann Präsident Wolfgang Ecker. Vor allem die schrittweise Senkung der weiteren Einkommenssteuerstufen und der Körperschaftssteuer, die Einführung eines Investitionsfreibetrages, die Anhebung des Gewinnfreibetrages und die Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge würden eine wichtige Entlastung für die Unternehmen bedeuten.

Das Maßnahmenbündel enthält die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 23 Prozent. Die Reduktion erfolgt dabei schrittweise, 2023 von 25 auf 24 Prozent und 2024 auf 23 Prozent. Weiters wird ein Investitionsfreibetrag eingeführt und der Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent angehoben. „Alleine dadurch werden die Betriebe um 1,1 Mrd. Euro entlastet“, fasst Direktor Harald Servus die Maßnahmen mit den größten Entlastungsvolumina zusammen. Bei der Lohn- und Einkommenssteuer wird die 2. Tarifstufe ab Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Die Senkung der dritten Tarifstufe von 42 auf 40 Prozent erfolgt im Juli 2023. „Das bedeutet in der Stufe 2 eine Entlastung von bis zu 650 Euro und in der Stufe 3 von weiteren bis zu 580 Euro pro Jahr“, rechnet Servus vor. Zudem hebt er die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro als wichtige Erleichterung für die Betriebe hervor.

„Wichtig ist auch, dass bei der Ökologisierung des Steuersystems auf Anreize gesetzt wird und bei der CO2-Bepreisung ein entsprechender Ausgleich für Unternehmen geplant ist“, sagt Direktor Servus. Dadurch werde die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten.

„Die präsentierten Maßnahmen sind wichtig, um den Standort zu stärken und ermöglichen den Unternehmen, sich aus der Krise heraus zu investieren. Sie sorgen auch dafür, dass den Menschen spürbar mehr im Börserl bleibt und damit der Konsum weiter angekurbelt wird“, sind sich Ecker und Servus einig.

Die geplante ökosoziale Steuerreform auf einem Blick:

  • Senkung der Körperschaftsteuer von 25 % auf 23 % (1 % ab 2023, 1 % ab 2024)
  • Investitionsfreibetrag mit einem Bonus für ökologische Investitionen ab 1. Jänner 2023
  • Anhebung des Gewinnfreibetrages von 13 % auf 15 % ab 1. Jänner 2022
  • Erhöhung der GWG-Grenze von 800 € auf 1.000 € ab 1. Jänner 2023
  • Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer: 2. Tarifstufe ab 1. Juli 2022 von 35 % auf 30 % ab 1. Juli 2022 und 3. Tarifstufe ab 1. Juli 2023 von 42 % auf 40 % ab 1. Juli 2023
  • Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer um bis zu 1,7 Prozentpunkte ab 1. Juli 2022
  • Härtefallregelung bringt bis zu 100 Mio. € Entlastung für von der CO2-Bepreisung besonders belastete Betriebe
  • Carbon Leakage bringt bis zu 150 Mio. € Entlastung für besonders CO2-intensive Unternehmen
  • Steuerbefreite Mitarbeitererfolgsbeteiligung bis zu 3.000 € pro Jahr
  • Abschaffung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Stromformen ab 1. Juli 2022
  • Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 € auf 2.000 € pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 und Erhöhung des Kindermehrbetrags von 250 € auf 450 €

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