Der Wirtschaftsbund NÖ begrüßt die Verlängerung der Kurzarbeit als wesentliche Maßnahme für die von der Krise besonders betroffenen Unternehmen.
„Die Fortführung der Kurzarbeit stellt insbesondere für stark betroffene Bereiche – wie Tourismus, Luftfahrt, Nachtgastronomie und Veranstaltungen – eine Erleichterung dar. Solange die betroffenen Unternehmen ihre Tätigkeit nicht ohne erhebliche Einschränkungen ausüben können, müssen Unterstützungsmaßnahmen getroffen werden“, sagt WBNÖ Direktor Harald Servus. Es sei daher richtig und wichtig, die Corona-Kurzarbeit in angepasster Form bis Ende des Jahres 2021 zu verlängern.
„Mit der Kurzarbeit werden die Unternehmen dabei unterstützt, die Abwanderung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in andere Bereiche zu verhindern“, betont Harald Servus. Die Fachkräfte würden von den Unternehmen weiterhin dringend benötigt, sobald wieder voll gearbeitet werden könne.
Darüber hinaus gebe das von der Bundesregierung vorgestellte langfristige Übergangsmodell Planungssicherheit für die weiteren Branchen. Es sei für die Unternehmerinnen und Unternehmer möglich, dieses Förderangebot bis Mitte 2022 in Anspruch zu nehmen. „Die Kurzarbeit ist und bleibt eines der wichtigsten Kriseninstrumente. Mit dieser Maßnahme werden die Betriebe maßgeblich unterstützt“, so Harald Servus.
Bildtext: Wirtschaftsbund NÖ Direktor Harald Servus begrüßt die Verlängerung der Kurzarbeit als wesentliche Maßnahme für die betroffenen Betriebe.
Die zwei Modelle der Kurzarbeitsphase ab 1. Juli zusammengefasst:
Verlängerung der Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen
- Verlängerung ab Juli 2021 bis Ende des Jahres
- Voraussetzung: mindestens 50% Umsatzausfall (Vergleich 3. Quartal 2020 mit dem 3. Quartal 2019) oder weiter im Lockdown
- Das 3. Quartal 2020 wird aufgrund der vergleichbaren Situation (weitgehende Öffnungen, aber Störungen im internationalen Reiseverkehr) herangezogen.
- Kriterien: im Wesentlichen wie bisher (Arbeitszeitreduktion im Normalfall bis auf 30% und 80-90% Nettoersatzrate)
Kurzarbeit: Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe
- Vorerst bis Mitte 2022 zur Verfügung
- Selbstbehalt von 15% für die Unternehmen (von der bisherigen Beihilfenhöhe)
- 50% Mindestarbeitszeit
- Verpflichtender Urlaubsverbrauch von einer Woche je (angefangenen) zwei Monaten Kurzarbeit
- Der Personalabbau zwischen den Phasen der Kurzarbeit wird erleichtert
- Für max. 24 Monate beantragbar