Mit Einführung der Registrierkassenpflicht im Jahr 2016 wurde auf Drängen des Wirtschaftsbundes die sogenannte 15-Warengruppen-Regelung umgesetzt. Diese bedeutet eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen, die keine elektronische Warenwirtschaft samt Scannerkassen im Einsatz haben. Sie können im Rahmen der Regelung 15 Warengruppen vorab definieren und in der Kassa einprogrammieren. Viele kleine Händler ersparen sich dadurch die Anschaffung von Scannerkassen und Warenwirtschaftssystemen.
Die 15-Warengruppen-Regelung war ursprünglich bis Ende 2020 befristet. Nun konnte diese um weitere fünf Jahre bis 31. Dezember 2025 verlängert werden.