Der Wirtschaftsbund hat sich für die Ausarbeitung und Umsetzung eines Standortentwicklungsgesetzes eingesetzt, um Verfahren von Projekten zu beschleunigen, die besonders zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts beitragen. Bei besonderem öffentlichem Interesse können jene Projekte rascher abgewickelt werden, die beispielsweise Arbeitsplätze schaffen, maßgebliche Investitionen auslösen oder Forschung und Entwicklung vorantreiben. Das Standortentwicklungsgesetz trat am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Mit dem Standortanwalt wurde zudem ein Instrument geschaffen, um öffentliche Interessen wie Energieversorgung, Arbeitsplatzsicherung oder Steueraufkommen und die Interessen der Wirtschaft in Genehmigungsverfahren und bei Umweltverträglichkeitsprüfungen besser zur Geltung kommen zu lassen. Mit der Einführung des Standortanwaltes wurde das Gleichgewicht mit anderen Interessensgruppen wiederhergestellt. Der Standortanwalt wird von der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes gestellt.