Seit Jahren setzt sich der Wirtschaftsbund für eine Lösung im Sinne der Selbständigen ein, um Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes aufgrund fehlender oder zu später Abgrenzungen zu verhindern. Bisher mussten Selbständige, trotz Einhaltung der Zuverdienstgrenze, das Kinderbetreuungsgeld vollständig zurückzahlen, wenn lediglich verabsäumt wurde, innerhalb der sehr kurzen Frist eine monatsweise Aufschlüsselung ihrer Einkünfte an die Sozialversicherung zu übermitteln.
Die Frist zur Meldung des Zuverdienstes wurde 2019 verlängert. In speziellen Fällen springt ein eigens geschaffener Jungfamilienfonds ein.