„Stark betroffenen Branchen wird damit geholfen, die Umsatzverluste bei saisonaler Ware auszugleichen“, begrüßt der NÖ Wirtschaftsbund die Klarstellung des BMF.
Nach Verhandlungen mit den Interessenvertretern der Wirtschaft hat das Bundesministerium für Finanzen bei den Erläuterungen zum Corona-Hilfsfonds der COFAG nachgeschärft. Landesobmann Wolfgang Ecker begrüßt die Klarstellung zur Berücksichtigung von saisonalen Produkten: „Durch die klareren Ausführungen im Auslegungsbehelf zum Fixkostenzuschuss wurden nun offene Fragen und Unklarheiten ausgeräumt, die insbesondere im Modehandel viele Betriebe beschäftigt haben“, sagt Wolfgang Ecker. „Die Klarstellung bringt eine bessere Planbarkeit für die betroffenen Unternehmen, da sie nun die Zuwendungen durch den Fixkostenzuschuss besser abschätzen können.“
„Der Corona-Lockdown im Frühjahr hat Betriebe, die mit saisonaler Ware handeln, sehr stark betroffen. So sind gerade die Monate März und April für den Verkauf der Frühjahrskollektion im Modehandel zentral. Durch die Betriebsschließungen sind die Unternehmen auf großen Mengen bereits bestellter und bezahlter Ware sitzen geblieben“, so Direktor Harald Servus zu den Problemen der Handelsbetriebe. „Durch die erweiterten FAQs des Finanzministeriums wurde nun klargestellt, dass auch Kosten für saisonale Produkte wie Osterware oder Frühjahrsmode über den Fixkostenzuschuss ersetzt werden können. Anträge dazu können ab dem 19. August gestellt werden.“
„Die verlorenen Umsätze bei der Saisonware können nicht nachgeholt werden. Es ist daher wichtig, dass die betroffenen Betriebe jetzt mit dem Ersatz der Kosten für diese Produkte über den Fixkostenzuschuss planen können“, begrüßen Ecker und Servus die Regelung der Regierung.
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