Der Wirtschaftsbund Niederösterreich begrüßt die aktuellen Beschlüsse. An Beschäftige in allen Branchen können Zuwendungen wegen besonderer Leistungen in der Corona-Krise bis zu 3.000 Euro steuerfrei ausgezahlt werden. Weiters wurden die Rahmenbedingungen für den 15 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds festgelegt.
„Wichtige Forderungen des Wirtschaftsbundes wurden im Nationalrat am Freitag beschlossen“, begrüßt WBNÖ-Landesobmann Wolfgang Ecker, dass nun Sonderzuwendungen bis 3.000 Euro für besondere Leistungen in der Corona-Krise für die Mitarbeiter aller Branchen steuerfrei ausbezahlt werden können. Der Wirtschaftsbund NÖ hatte zuvor gefordert, dass diese Steuerbefreiung nicht auf den Lebensmittelhandel beschränkt bleiben darf, sondern für alle Branchen gelten muss.
Auch der 15 Milliarden Euro schwere Corona-Hilfsfonds wurde auf den Weg gebracht, hier hatte der WBNÖ zur Eile gemahnt. „Die Festlegung der Rahmenbedingungen für diesen Fonds waren bedeutend, denn unsere Unternehmen müssen wissen, welche Hilfe-Leistungen sie in Anspruch nehmen können“, betont Landesobmann Wolfgang Ecker.
„Ab 8. April können die Gelder für den Corona-Hilfsfonds beantragt werden“, erklärt WBNÖ-Direktor Harald Servus. Der Corona-Hilfs-Fonds bestehe aus zwei unterschiedlichen Maßnahmen für die krisengebeutelten Unternehmen. „Der nicht rückzahlbare Zuschuss für bestimmte Betriebskosten von bis zu 75 Prozent ist eine Hilfe. Auch die Haftungsgarantie der Republik für 90 Prozent der Kreditsumme bei Betriebsmittelkrediten gibt vielen Unternehmerinnen und Unternehmern eine Perspektive“, führt Direktor Harald Servus aus. Ansprechpartner für die Unternehmen sei dabei immer die Hausbank.
Foto: WBNÖ/Lechner